Öffnungszeiten
Mo - Do 8 - 17 Uhr
Fr 8 - 16 Uhr
Wir helfen Ihnen gerne!
0335 4002726
Allgefahrendeckung für Ihre Anlage, Ertragsausfallversicherung, Minderertragsdeckung, GAP-Deckung, Betreiberhaftpflichtversicherung, Montageversicherung (Versicherungsschutz für die Bauzeit)...
Sehr geehrter Interessent,
Sie haben unseren Kontakt durch einen Anlagenerrichter oder durch eine Empfehlung erhalten.
Seit Jahren begleiten wir Betreiber oben genannter Anlagen in Versicherungsfragen.
Auch Ihnen unterbreiten wir sehr gern ein Angebot und betreuen Sie für die Laufzeit eines Versicherungsvertrages.
Bitte nutzen Sie das Angebotsformular in welchem Sie gleichzeitig die Zustimmung zur Datenverarbeitung geben.
Nach Erhalt unserer Empfehlung haben die Möglichkeit, sich mit uns direkt mit uns in Verbindung zu setzen um bestehende Fragen auszuräumen.
Begriffe:
Montageversicherung Die Montageversicherung deckt unvorhergesehene Beschädigungen und Zerstörungen an den versicherten Maschinen und Anlagen während des Montage- und Erprobungszeitraumes ab. Da diese Deckung in unseren Angeboten bereits enthalten ist, empfehlen wir den Versicherungsbeginn vor den Montagebeginn zu legen.
Ertragsausfallversicherung Für Einnahmeausfälle, die bei einer Betriebsunterbrechung durch einen versicherten Sachschaden entstehen.
Gap-Deckung Entgegen den Regelungen in der Photovoltaik-, Solarthermieanlagenversicherung wird so im Falle eines Totalschadens der Zeitwert der versicherten Sache, mindestens aber die Restschuld aus einem bestehenden Kreditvertrag zur Finanzierung der versicherten Sache ersetzt. Die ursprüngliche Versicherungssumme bildet dabei die Grenze der Entschädigung.
Minderertragsdeckung Die Versicherung greift auch, wenn der Jahresertrag der Anlage einmal unter der Prognose liegt. Auch ohne Sachschaden, bei unberechenbaren Einflüssen von außen, wie z. B. einem extrem verregneten Jahr oder anderen Ursachen sind Ihre Einnahmen gesichert. Wird beispielsweise der prognostizierte Jahresenergieertrag um 10% unterschritten, ersetzt der Versicherer den Ertragsausfall , allerdings erst nach Abzug einer Selbstbeteiligung und zum Beispiel max. 30 % des prognostizierten Jahresertrages.
Betreiberhaftpflicht Eine Betreiberhaftpflichtversicherung kommt für Schäden an fremdem Eigentum, fremden Personen oder fremden Vermögen auf, die durch Ihre Photovoltaikanlage verursacht wurden. Auf selbst bewohnten Gebäuden, ist diese schon oft in der Privathaftpflichtversicherung enthalten. Wir empfehen Ihnen hier die Klärung.
Mehrkosten durch Technologiefortschritt Abweichend von den Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicherung (ABE) ersetzt der Versicherer die Wiederbeschaffungskosten für die aktuelle Nachfolgegeneration der versicherten Sache, wenn diese aufgrund des technischen Fortschrittes in ihrem bisherigen technischen Zustand nicht mehr hergestellt oder ersetzt werden kann, bis zur hierfür vereinbarten Höhe. Der Versicherer verzichtet dabei auf den bedingungsgemäßen Abzug für Änderungen oder Verbesserungen. § 7 Nr. 4b) ABE (Zeitwertentschädigung) gilt in diesem Zusammenhang gestrichen.
Innere Betriebsschäden entstehen aus Ursachen, die aus dem Betrieb der versicherten Sache selbst folgen können, z. B. ihr anhaftende Mängel, Kraftwirkungen, Verschleißfolgen, Wartungsmängel.