Mario Penack Versicherungsmakler

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Fachmakler Pyrotechnik

Versicherungen rund um die Berufe der Feuerwerker / Pyrotechniker

Seit mehr als einem Jahrzehnt befassen wir uns verstärkt mit der Absicherung von Risiken o.g. Berufe. Versicherungslösungen haben wir nicht nur für den Bereich der Pyrotechnik sondern auch für den Bereich der Munitionsräumung (Feuerwerker) parat.

Auf dieser Seite möchten wir kurz auf den Bereich der Pyrotechniker eingehen. Prinzipiell besteht auf Grund der möglichen Gefahren erhöhter Absicherungsbedarf in fast allen Versicherungssparten (Betriebshaftpflichtversicherung für Pyrotechniker (auch Behördenpyrotechniker), Kfz (Gefahrgut), Inhaltsversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Todesfallversicherungen, Unfallversicherungen …).

Leider übernehmen immer weniger Versicherungen das entsprechende Risiko mit umfassenden Versicherungsbedingungen oder angemessenen Versicherungsprämien. Oft wird die Übernahme des Versicherungsschutzes gar verweigert. Regelmäßig überprüfen wir die Angebote der Versicherer, ob diese aus unserer Sicht geeignet sind,  Ihre Risiken abzudecken.

Da bei der Beantragung einer entsprechenden Erlaubnis (§ 7, § 27 SprengG)  der Nachweis einer Betriebshaftpflicht erforderlich ist, wird diese am häufigsten nachgefragt. Aus diesem Grund möchten wir hier näher kurz eingehen.

Haftpflichtversicherung (Betriebshaftpflichtversicherung) Pyrotechniker  
Wie Sie sicherlich schon selbst festgestellt haben, ist dieser Schutz nicht leicht zu erhalten. Die Angebote unterscheiden sich im Preis um einige 100 %. Aber auch die Versicherungsbedingungen weichen hier erheblich voneinander ab. Da diese die Grundlage Ihrer Absicherung bilden, sollten Sie hier besonders darauf achten.

Leider ist bei sehr vielen Angeboten gesondert vereinbart, den Versicherungsschutz zu versagen, wenn behördliche Vorschriften nicht eingehalten oder beachtet werden (Text in vielen Policen: Voraussetzung des Versicherungsschutzes... Einhaltung behördlicher Vorschriften ... oder andere, sonst nicht übliche einschränkende Formulierungen). Dabei wird nicht immer unterschieden, ob hier fahrlässig, grobfahrlässig oder vorsätzlich gehandelt wurde. Da es viele Behörden und noch mehr behördliche Vorschriften gibt, verzichten wir bei unseren Angeboten generell auf solche oder ähnliche Vereinbarungen.  Es ließen sich viele Beispiele aufzählen, wo bei dieser oder ähnlicher Formulierung der Versicherungsschutz genau da aufhört, wo Sie Ihn benötigen (selbstverständlich bleibt eine vorsätzliche Handlung immer vom Versicherungsschutz ausgeschlossen).

Genauso gilt es, viele andere Punkte des Versicherungsschutzes zu betrachten.

Da wir uns auf die gewerblich tätigen Pyrotechniker konzentriert haben, verfügen wir über keine preislich verminderten Angebote für nicht gewerblich Tätige (z.B. § 27). Auch die Durchführung einer geringen Anzahl von Feuerwerken führt zu keiner Preisminderung.

Prämienbeispiele (gilt nicht für Importeure aus Ländern außerhalb EU - nur mit Zuschlag möglich):

Kategorie F1-4,P1,P2,T1,T2,S1 inkl. Handel, Kleinmengenregelung, Lagerung gem. SprengG bis 3 Tonnen Bruttomasse, Helfer ohne Begrenzung: 620,00 € Jahresbeitrag zzgl. 19% Versicherungssteuer =  737,80 €
mit 1000,00 € Grundselbstbeteiligung im Schadenfall = 527,00 € + 19% = 627,13 €

Kategorie F1-3,P1,P2,T1,T2,S1  inkl. Handel, Kleinmengenregelung, Lagerung gem. SprengG bis 3 Tonnen Bruttomasse, Helfer ohne Begrenzung: 500,00 € Jahresbeitrag zzgl. 19% Versicherungssteuer =  595,00 €
mit 1000,00 € Grundselbstbeteiligung im Schadenfall = 425,00 € + 19% = 505,75 € 

Feuergefährliche Handlungen sowie Einsätze von Showlasern sind im Versicherungsumfang bereits berücksichtigt.

Hinweis für Betreiber eines Lagers nach SprengG: Da solche Lager genehmigungspflichtig sind, entfällt die Mitversicherung in den Grundbedingungen einer Versicherungspolice. Hier sind gesonderte Verträge oder eine gesonderte Vereinbarung nötig. In unserem Angebot ist ein Lager bereits berücksichtigt, soweit nicht mehr als 3 Tonnen Bruttomasse bzw. 1 Tonne Nettoexplosivmasse eingelagert werden.

Sind Sie an einem Angebot interessiert, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung

Selbstverständlich stehen wir auch für die anderen Versicherungssparten zur Verfügung.

Mario Penack

 

 

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